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   OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11   

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OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11 (https://dejure.org/2011,3746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.08.2011 - 5 ME 212/11 (https://dejure.org/2011,3746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. August 2011 - 5 ME 212/11 (https://dejure.org/2011,3746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens; Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern; Heranziehung der Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG
    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d. Auswahlentscheidung; Heranziehung der Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs i.R.d. Entscheidung über die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d. Auswahlentscheidung; Heranziehung der Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs i.R.d. Entscheidung über die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d. Auswahlentscheidung; Heranziehung der Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs i.R.d. Entscheidung über die Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, 201; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Denn auf diese Weise wird in diesen Konstellationen dem Grundsatz Rechnung getragen, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris; Urteil vom 13.4.2011 - 5 LB 58/10 - Beschluss vom 21.2.2007, a. a. O.).

    Die Erwägung des Antragsgegners, angesichts des Statusunterschiedes zwischen dem Antragsteller und der Beigeladenen könne trotz des Notenvorsprungs der Beigeladenen von im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern ausgegangen werden, weil die Wertungsstufe B im Statusamt A 9 mit der schlechteren Wertungsstufe C "oberer Bereich" im Statusamt A 10 vergleichbar sei, ist rechtmäßig und entspricht der schon angeführten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Sofern - wie hier - von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung der Bewerber auszugehen ist, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht und sie insbesondere nicht gehalten ist, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.2.2003 und 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - Beschluss vom 11.3.2011 - 5 ME 6/11 -).

    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - Beschluss vom 11.3.2011 - 5 ME 6/11 -).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Dem nicht nur bei einer Beförderung, sondern auch bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.), der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG ergibt, entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. zu Auswahlgesprächen Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 - Beschluss vom 27.10.2008 - 5 ME 394/08 -).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs nur in einem eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2008 - 5 ME 480/07 -, juris; Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris).

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Durch eine unzureichende Dokumentation wird daher gerichtlicher Rechtsschutz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279, 280 f. m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 19.5.2009 - 5 ME 59/09 -).

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.4.2008 und 2.7.2008, a. a. O.; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007, a. a. O.; OVG Bautzen, Beschluss vom 3.9.2004 - 3 BS 167/04 -, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    Eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

    Der Antragsgegner hat die Auswahlentscheidung nicht in unzulässiger Weise mit einem neuen argumentativen Unterbau versehen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Dem liegt die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, 201; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11
    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass eines Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris; Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen

  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer

  • OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04

    Beförderungen

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 89/96

    Konkurrentenverfahren; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlgespräch

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    An seiner bisherigen Rechtsprechung, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -), hält der Senat nicht mehr fest.

    Insoweit hat der beschließende Senat bislang die Auffassung vertreten, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O., Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Es gilt also weiterhin, dass sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben können, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil - ein Leistungsunterschied ergibt (sog. ausschärfende Betrachtungsweise, vgl. Nds. OVG, Beschuss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9 m. w. Nw.).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Als unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium kann der Dienstherr auch die Ergebnisse von strukturierten Auswahlgesprächen heranziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2008 - 5 ME 49/08 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 -, juris Rn. 23).

    Es gilt also weiterhin, dass sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben können, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil - ein Leistungsunterschied ergibt (sog. ausschärfende Betrachtungsweise, vgl. Nds. OVG, Beschuss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9 m. w. Nw.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Wird eine Bewerberauswahl maßgeblich auf die Eindrücke aus einem Auswahlgespräch gestützt, müssen die an die Bewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar dokumentiert werden (im Anschluss an OVG Berlin, Beschlüsse vom 21. März 2001 - OVG 4 SN 1.01 -, vom 22. Mai 2001 - OVG 4 SN 15.01 - sowie vom 24. August 2001 - OVG 4 SN 41.01 - vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, NVwZ-RR 2004, 771; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 5 ME 212/11 -, Juris).(Rn.5).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichts erfordert dies zwar kein Protokoll, insbesondere kein Wortprotokoll der Gespräche, aber die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern müssen zumindest in den Grundzügen festgehalten werden (vgl. bereits OVG Berlin, Beschlüsse vom 21. März 2001 - OVG 4 SN 1.01 -, vom 22. Mai 2001 - OVG 4 SN 15.01 sowie vom 24. August 2001 - OVG 4 SN 41.01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 -, NVwZ-RR 2004, 771, Rn. 17 bei Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 5 ME 212/11 -, Juris).

  • VG München, 14.02.2024 - M 5 E 23.4837

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Deklaratorisches Anforderungsprofil,

    Soweit weitere Methoden zur Auswahl genutzt werden, müssen diese gleichmäßig bei allen Bewerbern angewendet, transparent und objektiv nachprüfbar sein (OVG Hamburg, B.v. 10.10.2017 - 5 Bs 111/1 - juris Rn. 95; OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.1.2012 - 6 S 50.11 - juris Rn. 4 f.; OVG NW, B.v. 3.8.2017 - 6 B 831/17 - juris Rn. 10 ff.; NdsOVG, B.v. 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - juris Rn. 9; Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2023, Art. 16 LlbG Rn. 19).

    Eine Protokollierung des Inhalts der Gespräche in der Art einer Niederschrift ist hingegen nicht erforderlich, auch müssen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte für Bewertungen nicht dokumentiert werden (so OVG NW, B.v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 - juris Rn. 48 m.w.N; vgl. auch SächsOVG, B.v. 3.9.2004 - 3 BS 167/04 - NVwZ-RR 2005, 372, juris Rn. 17 und OVG Lüneburg, B.v. 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - juris Rn. 13 f.; a.A. wohl der Maßstab des OVG Berlin-Brandenburg, wonach die Antworten der Bewerber in Grundzügen zu dokumentieren sind, vgl. bspw. B.v. 27.6.2022 - OVG 10 S 43/21, ZBR 2023, 46, juris Rn. 19 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Sofern sich die Beurteilungen miteinander konkurrierender Bewerber auf unterschiedliche Statusämter beziehen, ist die Beurteilung des Bewerbers in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil dem die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde liegt, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Anforderungen gestellt werden als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn 15 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 6; Beschluss vom 23.11.2017 - 5 ME 196/17 - Beschluss vom 1.12.2017, a. a. O., Rn 18).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Solche unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien können sich - etwa angesichts einer positiven Leistungsentwicklung oder einem erkennbar dauerhaft hohen Leistungsniveau - aus älteren dienstlichen Beurteilungen ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O., Rn. 18); ebenso können leistungsbezogene Auswahlkriterien aber aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen folgen, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

    Die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern müssen jedoch zumindest in den Grundzügen festgehalten werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2012, 6 S 50.11, juris; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2017, 6 B 831/17, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 13.5.2004, 1 B 300/04, NVwZ-RR 2004, 771, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.8.2011, 5 ME 212/11, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12

    Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber

    (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07 - juris, Rn 38; BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; OVG Lüneburg 18.8.2011 - 5 ME 212/11 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Sofern sich die Beurteilungen miteinander konkurrierender Bewerber auf unterschiedliche Statusämter beziehen, ist die Beurteilung des Bewerbers in einem höheren Statusamt grundsätzlich besser als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil dem die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde liegt, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Anforderungen gestellt werden als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn 15 f.; Beschluss vom 4.7.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn 10; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 6; Beschluss vom 23.11.2017 - 5 ME 196/17 - Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn 18; Beschluss vom 23.5.2018, a. a. O., Rn 36).
  • VG Hannover, 06.02.2018 - 13 B 10917/17

    Ausschärfende Betrachtung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; dienstliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 828/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 6 B 344/19

    Dokumentation Auswahlerwägungen Auswahlgespräch strukturiertes Interview

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

  • VG München, 23.05.2023 - M 5 E 23.1516

    Vorherige Festlegung der Gewichtung von dienstlicher Beurteilung und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10011/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 831/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 830/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 43/18

    Beurteilung im höheren Statusamt; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

  • VG Göttingen, 25.02.2015 - 1 B 42/15

    Ausschärfung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum;

  • VG Frankfurt/Oder, 24.08.2012 - 3 K 241/09

    Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben

  • ArbG Münster, 21.05.2019 - 2 Ga 7/19
  • VG Hannover, 19.01.2018 - 13 B 11395/17

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Konkurrentenverfahren; Vorbeurteilung; unplausible

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

  • VG München, 31.03.2023 - M 5 E 22.6218

    Abgelehnte einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2013 - 5 ME 256/12

    Dokumentationspflicht der für die Entscheidung maßgeblichen Auswahlerwägungen in

  • VG Berlin, 17.04.2018 - 28 L 768.17

    Anforderung an die Dokumentation eines Auswahlgesprächs; Bestenauslese nur

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 5 ME 249/12

    Abfertigungsbeamter; Organisationsermessen; Telearbeit; Zollamt

  • VG Hannover, 05.06.2014 - 13 B 9419/14

    Aktuelle Beurteilung; Binnendifferenzierung; Konkurrentenverfahren; Polizei;

  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 2 Ga 4/20
  • VG Leipzig, 25.09.2014 - 3 K 839/11

    Anspruch eines Unteroffiziersanwärters auf Umwandlung seines Dienstverhältnisses

  • VG Hannover, 18.04.2013 - 2 A 801/12

    Beurteilung; Funktion; Laufbahn; Maßstab; Polizei; Polizeivollzugsbeamte;

  • VG Hamburg, 29.06.2021 - 20 E 2664/21

    Erfolgloser Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung

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